Servus!
Habe hier einige Informationen für euch gefunden:
Der Deuvet schrieb auf seiner Seite im August 2007 folgendes:
Bundesverkehrsministerium: keine Rote 07 im Ausland! Traurig aber wahr!
Bereits vor Monaten haben wir davon abgeraten weiterhin mit dem Roten 07-Kennzeichen ins Ausland zu fahren, da die Rote 07 seit dem Inkrafttreten der neuen FZV keine Zulassung im rechtlichen Sinne mehr ist und damit auch nicht zum Internationalen Kraftfahrzeugverkehr mehr zugelassen ist.
Hoffnung setzten wir dennoch in ein Schreiben unsererseits an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Aber nun erreichte uns auch von dieser Seite eine klare Absage.
Wir daher raten dringend davon ab, mit der Roten 07 ins Ausland zu fahren.
Einziger Lichtblick bleibt eine Initiative der EU sämtliche national gültigen Kennzeichen auch innerhalb der EU verbindlich anzuerkennen. Eigentlich sollte die Umsetzung zum Inkrafttreten der neuen FZV abgeschlossen sein, so dass jeder auch nach dem 01.03.2007 uneingeschränkt mit seiner Roten 07 hätte in alle EU-Staaten fahren können.
Leider hat sich die Umsetzung deutlich verzögert, so dass nur langfristig mit einer Änderung der Rechtslage zu rechnen ist.
Quelle: http://www.deuvet.de
In der aktuellen Ausgabe der Motor Klassik fand ich folgenden Beitrag (abgetippt):
Eingeschränkte Reisefreiheit
Was es bei Auslandsreisen mit roter 06- und 07-Nummer zu beachten gilt.
Bei Reisen ins Ausland mit roten Oldtimerkennzeichen herrscht derzeit große Unsicherheit – so kann etwas eine Teilnahme an der Rallye Monte Carlo Historique mit roten 06er oder 07er Kennzeichen bereits an der Einreise scheitern. Das rote Kennzeichen entspricht zwar internationalen Vorschriften, berechtigt jedoch nicht automatisch zur Einreise in fremde Länder, da der rote Fahrzeugschein den internationalen Straßenverkehrs-Übereinkommen nicht entspricht.
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Probe- und Überführungskennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen laut Information des ADAC lediglich mit Österreich und Italien. Seit Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. März 2007, so warnt der Deuvet, ist das rote 07er-Kennzeichen keine Zulassung im rechtlichen Sinne mehr und damit auch nicht zum internationalen Kraftfahrzeugverkehr zugelassen.
Anfragen bei Botschaften und Ministerien der EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz offenbarten Unsicherheiten und ungeklärte Zuständigkeiten. Ein Einreiseverbot sprechen Belgien, Dänemark, Frankreich, Lettland, Luxemburg, Portugal und Schweden aus. Eine Einreiseerlaubnis hingegen erteilen Estland, Griechenland, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern sowie das Vereinigte Königreich (ausschließlich 07er Kennzeichen), soweit das Fahrzeug in Deutschland zugelassen und versichert ist und dies bei der Einreise nachgewiesen werden kann. Hierbei ist aus praktischen Gründen dringend der Kfz-Versicherungsnachweis oder die grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Laut Auskunft mehrerer Zulassungsstellen, auf welche seitens der Botschaften oft verwiesen wird, erfolgt die Einreise auf eigene Gefahr – so sieht es auch der Deuvet.
Eine Einreiseerlaubnis gewährleistet zudem nicht automatisch eine reibungslose Einreise in das Zielland; hier kann der Fahrzeughalter unter Umständen an den örtlichen Polizeibeamten scheitern.
Andererseits liegen den von Motor Klassik kontaktierten Zulassungsstellen bisher keine negativen Rückmeldungen vor, welche die Einreise mit der roten 07er bei Veranstaltungen betreffen.
Nicht alle EU-Staaten erkennen derzeit die deutsche 07-Nimmer an. Wer an einer Veranstaltung im Ausland teilnehmen möchte, sollte beim Veranstalter nachfragen, ob die rote 07 in seinem Land akzeptiert wird.
TK Motor Klassik 4/2008 Seite 6
Siehe auch: http://www.motor-klassik.de